Biographisches Lexikon der Pfalz (BLPf)
Schon bei der Gründung der PGFW 1925 war als Aufgabe die Herausgabe eines Biographischen Lexikons der Pfalz vorgesehen, und seit der Wiederbegründung 1950 gab es bereits mehrere Anläufe zu diesem großen Unterfangen.
Von den Nachschlagewerken dieser Art, die für andere Regionen schon existieren, dienen vor allem die Neue Deutsche Biographie, Die Badischen und Baden-Württembergischen Biographien sowie der Nouveau Dictionnaire de Biographie Alsacienne als Vorbild.
Bei der Mitgliederversammlung in Zweibrücken 2019 wurde eine Kommission eingesetzt, die die Herausgabe nun umsetzen soll.
Mitglieder der Kommission:
Dr. Gisela Fleckenstein
Dr. Jörg Kreutz
Dr. Markus Lamm
Dr. Lenelotte Möller
Dr. Martin Wenz
Als Eckdaten zur Bearbeitung wurden festgelegt:
Aufnahmekriterien
- nur verstorbene Personen
- maßgeblich: Wird jemand die Person in einem BLPf suchen?
- Großzügige Auslegung des Begriffes Pfalz wie im Burgen- oder Klosterlexikon, ggf. auch rechtsrheinischer Lebensmittelpunkt oder Wirkungskreis
- auch Auswanderer
- bei Personen wie Friedrich von Schiller oder Edith Stein: Biogramm und Darstellung des Pfalzbezuges
- keine Ruhmeshalle, sondern Nachschlagewerk, daher selbstverständlich auch Nationalsozialisten und andere Personen mit Negativbilanz
- Wichtigkeitskategorien A, B, C und D
Artikelgestaltung
- Kopf: Name, Stichwort, Geb.ort und -datum, Sterbeort und -datum
- dann Artikel ohne Wiederholung der Angaben im Kopf des Artikels
- wenn bekannt: Eltern, Beruf des Vaters, eventuell Geschwisterzahl
- Gliederung: chronologisch, ggf. mit Ausgliederung besonderer Schwerpunkte wie Darstellung des schriftstellerischen oder wissenschaftlichen Werkes, der politischen Arbeit oder dgl.
- soweit bekannt: Begräbnisort
- Artikel in ganzen Sätzen mit mäßiger Verwendung von Abkürzungen und unter Vermeidung unnötiger Spezialbegriffe
- mindestens eine weiterführende bibliographische Angabe; wenn z. B. eine neuere Biographie vorliegt, in der im Prinzip alles zu finden ist (z. B. über Franz Matt von Lydia Schmidt 2005), dann sollte man sich auf diese beschränken und muss nicht die dortige Literaturliste durchforsten, das können die Interessierten selbst tun; die Beschränkung erhöht die Chance auf eine Druckausgabe; andere Lexikonartikel nur, wenn nichts Ausführlicheres vorhanden, möglichst keine Zeitungsartikel, besser: Archivbestände
- Zeitungsartikel als Quellen sind kritisch zu prüfen!
- Umfang:
Personen Kategorie A: max. 4000 Zeichen (einschl. Leerzeichen)
Personen Kategorie B: max. 2000 Zeichen (einschl. Leerzeichen)
Personen Kategorie C: max. 800 Zeichen (einschl. Leerzeichen)
Personen Kategorie D: Biogramm bis max. 200 Zeichen (einschl. Leerzeichen)
- Hinweise auf Bilder u. ggf. Archivbestände, d.h. insbesondere relevante Nachlässe, ggf. Museen, Gedenkstätten; bei Bildern sind auch Hinweise auf Zweifelsfälle oder Irrtümer sinnvoll
- bei Familien: Unter Familiennamen nacheinander die einzelnen bedeutenden Persönlichkeiten, Vorbild: Nouveau Dictionnaire de Biographie Alsacienne
- Sehr umfangreich, aber mit vielen sinnvollen Vorgaben: Richtlinien der BWB
Koordination
- Liste vorgeschlagener Personen nach Kategorien erhältlich bei: Lenelotte.Moeller@posteo.de
- Wer Artikel schreiben will, meldet ihn an derselben Adresse an, Betreff: BLPf Artikel geplant + Name der vorzustellenden Person; dies dient insbesondere der Vermeidung doppelter Arbeit sowie der Festlegung der Kategorie A, B, C oder D
- eben hier gibt es auch Hinweise zu Vorarbeiten
- Fertige Artikel an dieselbe Adresse, Betreff: BLPf Artikel fertig + Name der vorgestellten Person
- Artikel werden unentgeltlich verfasst: Autoren erhalten Belegexemplar ab 100 000 Zeichen Eigenleistung, Autorenrabatt bis 50%, gestaffelt nach Beitragsleistung
- Artikel werden in Word abgegeben, mit Belegstellen
- Redaktion darf Artikel an Gesamtkonzept anpassen (v.a. betr. ihre Länge)